Thermische Bauphysik

  • Nachweis des baulichen Wärmeschutzes für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß GEG
  • sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108, optional mittels thermischer Simulationsberechnungen*
  • BEG-Förderbegleitung für Einzelmaßnahmen und Effizienzhausnachweise (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Erstellung von Energieberatungsberichten (iSFP für Wohnen und DIN V 18599-Modul 2 für Nichtwohnen)
  • Förderbegleitung Neubauprogramm KfN inklusive Ökobilanzierung (LCA), QNG-Zertifizierung über Partnerbüro
  • Energieberatung für Hauseigentümer in Form von Erstgesprächen
  • Energiekonzepte in Zusammenarbeit mit der TGA-Abteilung
  • Passivhäuser nach dem Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP)
  • Wärmebrückenberechnungen
  • Erstellen von Bauteilkatalogen
  • Diffusions- und Taupunktberechnungen zur Beurteilung des klimabedingten Feuchteschutzes
  • Stichprobenhafte Kontrolle wärmetechnisch relevanter Ausführungen auf der Baustelle
  • Erstellung von Energieausweisen
  • Erstellung von Lüftungskonzepten für Wohngebäude nach DIN 1946-6


Schallschutz

  • Nachweis des baulichen Schallschutzes nach DIN 4109-1 und -5 für Neubau und Sanierung
  • Erstellen von Bauteilkatalogen und stichprobenhafte Kontrolle schalltechnisch relevanter Ausführungen auf der Baustelle
  • Schallimmissionsschutz nach TA Lärm


Raumakustik

  • Auslegung von raumakustischen Maßnahmen nach DIN 18041, z. B. in Unterrichtsräumen von Schulen oder Besprechungsräumen von Bürogebäuden


Diverse Messungen und Gutachten

 

Visualisierung der bauphysikalischen Berechnungen:


Graphik einer thermischen Gebäudesimulation erstellt mit dem Programm IDA ICE

Visualisierungen der Passivhausberechnungen mit dem Programm designPH für PHPP
 

* Im Rahmen der Bauantragsplanung müssen nicht nur die winterlichen Wärmeschutzanforderungen eingehalten, sondern auch ein Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz erbracht werden. Damit soll gewährleistet werden, dass Überhitzungsstunden im Sommer begrenzt sind bzw. die notwendige Kühlenergie reduziert wird.

Die Berechnungsverfahren werden in der DIN 4108, Teil 2 beschrieben. Die Anforderungen sind in der aktuell gültigen Ausgabe von Februar 2013 allerdings so stark erhöht worden, dass der Nachweis bei Gebäuden mit hohem Fensteranteil durch das vereinfachte Verfahren über Sonneneintragskennwerte oft nicht erbracht werden kann.

Bei diesen Gebäuden kann vom energiebüro vom Stein die thermische Gebäudesimulation als Nachweisverfahren eingesetzt werden. Unsere Erfahrungen mit diesen Berechnungen haben gezeigt, dass sich durch die detailliertere Modellierung in der Regel moderatere erforderliche Sonnenschutzmaßnahmen für den Bauherren ergeben. So können z.B. zusätzliche Sonnenschutzverglasungen eingespart werden. Die thermische Gebäudesimulation mit dem Programm IDA ICE erlaubt die genaue Abbildung baulicher Verschattungen (Balkone, Gebäudevorsprünge des eigenen Gebäudes, angrenzende Bebauungen u.dgl.) und die Berücksichtigung des Einflusses angrenzender Räume im Rahmen der festgelegten Randbedingungen nach DIN 4108-2 Ziff. 8.4.

Die thermische Simulation zur Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes ist ein weiterer Schritt, die Gebäudetechnik immer genauer zu berechnen. Es wird erwartet, dass in Zukunft auch die Heizlast nicht mehr über das statische Verfahren der DIN EN 12831 ermittelt, sondern auch hier, wie bei manchen unserer europäischen Nachbarn bereits üblich, die thermische Gebäudesimulation eingesetzt werden wird.

 

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