28.11.2023
Trotz der aktuellen Haushaltssperre, die auf dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. November basiert und eine genaue Prüfung der finanziellen Zusagen für die kommenden Jahre erfordert, möchten wir eine positive Nachricht betonen: Bereits zugesagte Fördermaßnahmen können trotz der Haushaltssperre weiterverfolgt werden; bestehende Zusagen bleiben unberührt.
Besonders erfreulich ist die Ausnahme für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG ist von der Haushaltssperre ausgenommen. Förderanträge für 2023 können weiterhin gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse im Rahmen der BEG sind nicht von der Haushaltssperre betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Das energiebüro vom Stein steht Ihnen für offene Fragen zur Verfügung und wird Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Wir sind darauf spezialisiert, Lösungen zu finden, um auch in herausfordernden Zeiten die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
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