Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 zum 01.02.2022

05.11.2021

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263/264 sowie 461/463/464 die Förderstandards:

  • Effizienzhaus/-gebäude 55,
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien,
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau

nicht mehr angeboten und die Förderung auf Bestandssanierungen und besonders energieeffiziente Neubaustandards fokussiert.

Für die Neubau-Förderstandards Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit können noch bis einschließlich 31.01.2022 Anträge gestellt werden. Die neuen Merkblätter sowie die Infoblätter zur Antragstellung werden mit Stand 02/2022 nach der Ressortabstimmung des Bundes über die Richtlinien der BEG voraussichtlich Anfang Januar 2022 im KfW-Partnerportal zur Verfügung gestellt.

Auszug aus dem Infoletter November 2021 der Energieeffizienz-Expertenliste

FAQ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie