Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Reform der Sanierungsförderung

28.07.2022

Das BMWK hat eine erneute Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Dieses Mal ist vor allem die Sanierungsförderung betroffen:

  1. Die Effizienzhaus-Sanierung wird ab dem 28.07.2022 erheblich angepasst. Das Effizienzhaus 100 entfällt. Alle anderen Effizienzhausstufen werden nur noch als Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert. Die Tilgungszuschüsse fallen niedriger aus als bisher und werden durch Zinsvergünstigungen ergänzt.
     
  2. Die Förderung von Einzelmaßnahmen erhält eine Übergangsfrist bis 14.08.2022. Danach gelten angepasste Fördersätze, die teils niedriger ausfallen als bisher. Dafür wird der bisherige Ölaustauschbonus auf weitere fossile Erzeuger ausgedehnt. Des Weiteren entfällt die Kreditvariante.

Weitere Einzelheiten:

Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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