BEG-Förderprogramm für Neubauten wieder eingesetzt

06.04.2022

Ab 20.04.2022 kann die BEG Neubauförderung unter veränderten Konditionen wieder beantragt werden. Dieses Übergangsprogramm ist auf 1 Mrd. Euro gedeckelt und ist nur als Kreditvariante mit Tilgungszuschuss beantragbar. Es werden nur noch die Sonderklassen des Effizienzhaus 40 Erneuerbare Energien (EE), Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (NH) und Effizienzhaus 40 Plus gefördert. Die Förderung des Effizienzhaus 40 und 55 entfällt.

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für:

  • Effizienzhaus/-gebäude 40 EE: 10 Prozent
  • Effizienzhaus/-gebäude NH: 12,5 Prozent
  • Effizienzhaus/-gebäude 40 Plus: 12,5 Prozent

Im Anschluss bleibt bis Ende des Jahres das Effizienzhaus/-gebäude 40 NH in Verbindung mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) beantragbar. Ab 1.1.23 wird dieses Programm mit einem reformierten QNG-Siegel fortgeführt, das die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus betrachtet.

Quelle: https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html