Änderung BEG-Förderprogramm für Neubauten

25.04.2022

Seit dem 20.04.2022 kann die BEG Neubauförderung unter veränderten Konditionen wieder beantragt werden. Dieses Übergangsprogramm ist nur als Kreditvariante mit Tilgungszuschuss beantragbar. Die Förderung des Effizienzhaus 40 und 55 entfällt. Nachdem der Fördertopf bereits am ersten Tag ausgeschöpft wurde, entfallen auch Effizienzhaus 40 Erneuerbare Energien (EE) und Effizienzhaus 40 Plus.

Bis Ende des Jahres ist im Neubau nur noch das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (NH) mit 12,5 Prozent Tilgungszuschuss förderbar. Diese Stufe ist mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) verbunden, was einer Zertifizierung (bspw. DGNB, NaWoh) entspricht. Ab 1.1.23 wird dieses Programm mit einem reformierten QNG-Siegel fortgeführt, das die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus betrachtet.

Die Sanierungsförderung ist davon unberührt.

Quelle: www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Meldungen/2022/2022-04-20-hohes-interesse-am-heutigen-start-der-antragstellung-fuer-neubaufoerderung-budget-von-1-milliarde-euro-ausgeschoepft.html

Mehr Informationen zum QNG-Siegel