05.10.2015
Im Rahmen der Bauantragsplanung müssen nicht nur die winterlichen Wärmeschutzanforderungen eingehalten, sondern auch ein Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz erbracht werden. Damit soll gewährleistet werden, dass Überhitzungsstunden im Sommer begrenzt sind bzw. die notwendige Kühlenergie reduziert wird.
Die Berechnungsverfahren werden in der DIN 4108, Teil 2 beschrieben. Die Anforderungen sind in der aktuell gültigen Ausgabe von Februar 2013 allerdings so stark erhöht worden, dass der Nachweis bei Gebäuden mit hohem Fensteranteil durch das vereinfachte Verfahren über Sonneneintragskennwerte oft nicht erbracht werden kann.
Bei diesen Gebäuden kann vom energiebüro vom Stein die thermische Gebäudesimulation als Nachweisverfahren eingesetzt werden. Unsere Erfahrungen mit diesen Berechnungen haben gezeigt, dass sich durch die detailliertere Modellierung in der Regel moderatere erforderliche Sonnenschutzmaßnahmen für den Bauherren ergeben. So können z.B. zusätzliche Sonnenschutzverglasungen eingespart werden. Die thermische Gebäudesimulation mit dem Programm IDA ICE erlaubt die genaue Abbildung baulicher Verschattungen (Balkone, Gebäudevorsprünge des eigenen Gebäudes, angrenzende Bebauungen u.dgl.) und die Berücksichtigung des Einflusses angrenzender Räume im Rahmen der festgelegten Randbedingungen nach DIN 4108-2 Ziff. 8.4.
Die thermische Simulation zur Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes ist ein weiterer Schritt, die Gebäudetechnik immer genauer zu berechnen. Es wird erwartet, dass in Zukunft auch die Heizlast nicht mehr über das statische Verfahren der DIN EN 12831 ermittelt, sondern auch hier, wie bei manchen unserer europäischen Nachbarn bereits üblich, die thermische Gebäudesimulation eingesetzt werden wird.